Infektionsschutz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist wichtig, um die Gesundheit aller Kinder und Mitarbeitenden in der Kita zu schützen. Es regelt, wie mit ansteckenden Krankheiten umgegangen wird – z. B. wann ein Kind zu Hause bleiben muss, welche Krankheiten gemeldet werden müssen und wann ein Arztbesuch notwendig ist. So soll verhindert werden, dass sich Infektionen in der Einrichtung ausbreiten. Wir bitten alle Eltern, uns im Krankheitsfall ihres Kindes frühzeitig zu informieren und ärztliche Atteste mitzubringen, wenn dies laut Gesetz erforderlich ist.
Information
Die Eltern werden über alle Aktionen der Kindertagesstätte informiert. Elterninformationen gibt es im Eingangsbereich am digitalen Infoboard, durch die Leandoo-App, durch Elternbriefe oder im „Tür-und-Angel Gespräch“ mit den pädagogischen Fachkräften.