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Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an unsere pädagogischen Fachkräfte. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern/ zur Abholung berechtigte Person.

Allergien
Bei Allergien ihres Kindes (z.B. Unverträglichkeit auf Lebensmittel, Pflasterallergie, Sonnenallergie) bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.