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Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an unsere pädagogischen Fachkräfte. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten/ zur Abholung berechtigten Person.

Allergien
Bei Allergien Ihres Kindes (z.B. Unverträglichkeit auf Lebensmittel, Pflasterallergie, Sonnenallergie) bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.